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Energieberatung
Dirk Hoppe

Ihr unabhängiger Energie-Effizienz-Experte (EEE) in Ahrensburg und Umgebung.​

​Gerne unterstütze ich Sie auf dem Weg zu einem energieeffizienten und zukunftsweisenden Zuhause. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches erstes Gespräch.

ENERGIEBERATUNG & FACHPLANUNG

Meine Leistungen

VOR-ORT-BERATUNG

Unabhängige Beratung zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, Heizungstausch und erneuerbaren Energien

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ENERGETISCHE BAUBEGLEITUNG
& FÖRDERUNGSABWICKLUNG

Abwicklung von staatlichen Förderungen (BAFA, KfW), Begleitung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen

iSFP

Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für die schrittweise Sanierung

HEIZLASTBERECHNUNG

Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B

WÄRMEPUMPEN IM BESTAND

Unabhängige Beratung zu Wärmepumpen, Bewertung von Fachunternehmer-Angeboten, Heizungsoptimierung, Berechnung des hydr. Abgleichs

ENERGIEAUSWEIS

Erstellung von Energieausweisen nach Verbrauch oder Bedarf

Kunden

Leistungen im Detail

Vor-Ort-Erstberatung

Sie möchten Ihr Wohnhaus energetisch verbessern, Heizkosten reduzieren oder planen eine Sanierung? Oder Sie haben gerade ein altes Haus gekauft und benötigen eine erste Einschätzung, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind? In einer Vor-Ort-Erstberatung erfolgt eine Bestandsaufnahme von Ihrer Gebäudehülle und der Anlagentechnik und ich berate Sie daraufhin zu den Möglichkeiten und Ihren Fragen. Dabei ist es mir besonders wichtig, Sie auch auf die kleinen, aber besonders effektiven Maßnahmen, die sogenannten geringinvestiven Maßnahmen, hinzuweisen. Es muss nicht immer eine Komplettsanierung sein.

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Soll ein Haus aber für die nächsten 40 Jahre zukunftsfähig gemacht werden – schrittweise oder in einem Zuge – berate ich Sie gerne zu den für Sie passenden nächsten Schritten sowie zu möglichen staatlichen Förderprogrammen (BAFA und KfW).

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungs­fahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei- oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außer­dem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen und deren Einspar­potenzial – und Sie erhalten dazu noch deutlich höhere staatliche Förderungen bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (iSFP-Bonus). Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig, er verpflichtet Sie jedoch zu gar nichts: Ob und welche der vorgeschlagenen Maßnahmen Sie in dieser Zeit umsetzen, entscheiden nur Sie.

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Ausgangspunkt eines iSFP ist das Vor-Ort-Gespräch in Ihren eigenen vier Wänden. Darin arbeiten wir gemeinsam Ihre indivi­duellen Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf die Sanierung Ihres Eigen­heims heraus. Außerdem dient dieser Termin der detaillierten Bestandsaufnahme zur Erfassung des Ist-Zustandes, denn alte Baubeschreibungen und Pläne (falls überhaupt noch vorhanden) stimmen leider selten mit der Realität überein.

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Der iSFP wird mit einem Zuschuss von derzeit 650 EUR (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 EUR (Mehrfamilienhaus) gefördert.

Energetische Baubegleitung & Förderungsabwicklung

Die energetische Baubegleitung durch einen eingetragenen und unabhängigen Energie-Effizienzexperten ist eine Pflichtleistung für die staatliche Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizung) und unterstützt die Bauherrin oder den Bauherren in der Detailplanung, der Ausführung und der Überwachung der Baumaßnahmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen keine bauphysikalischen Probleme nach sich ziehen (z.B. Feuchtigkeits- oder Schimmelprobleme) und alle Details optimal geplant und ausgeführt werden. Insbesondere die Detailausführungen (z.B. die Behandlung von Wärmebrücken) erfordern besonderes Augenmerk und sind entscheidend für die energetische Qualität einer Maßnahme und somit für die resultierende Energieeinsparung sowie den Wohnkomfort. 

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Die energetische Baubegleitung einer geförderten (Einzel-)Maßnahme umfasst:

  • die Prüfung von Fachunternehmerangeboten

  • die Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)

  • die Erstellung von erforderlichen Nachweisen (z.B. Wärmebrückenkonzept, Luftdichtheitskonzept, Lüftungskonzept, Wärmeschutzberechnung)

  • die stichprobenartige Bauüberwachung

  • die Erstellung einer Dokumentation und des technischen Projektnachweises (TPN) für den Fördergeber

 

Die genauen Fachplanungsleistungen hängen von der jeweiligen Maßnahme (Einzelmaßnahme Dachsanierung, Fenstererneuerung etc. oder Sanierung zum Effizienzhaus) ab.

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Diese Leistungen werden mit einem Zuschuss von 50% zusätzlich gefördert.

Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung zeigt, wie viel Wärme ein Haus benötigt, um auch bei der tiefsten Außentemperatur im Winter eine vorgegebene Innentemperatur zu erreichen. Dazu werden die Transmissions- und Lüftungswärmeverluste ermittelt. Erstere entstehen an Hüllflächen wie Decken, Wänden, Fenstern oder Türen. Sie hängen vom Wandaufbau ab und sinken, je besser der Wärmeschutz ist. Die Lüftungswärmeverluste hängen hingegen vom Lüftungsverhalten (Fensterlüftung oder kontrollierte Wohnraumlüftung) sowie von der Qualität des Bauwerks ab. Sind die Fenster alt und zugig, lassen sie viel kalte Luft ins Haus. Das Gebäude verliert mehr Wärme und die Heizlast steigt (Quelle: energie-fachberater.de).

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Eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 liefert zwei Informationen: ​​​​

  1. Die Norm-Gebäudeheizlast ist die Grundlage für die korrekte Auslegung einer Heizungsanlage. Besonders bei Wärmepumpen ist die möglichst passende Dimensionierung kritisch: Sind sie zu klein oder zu groß ausgelegt, leidet die Effizienz und die Lebensdauer der Anlage deutlich. 

  2. Die Raum-Heizlasten liefern die benötigten Wärmeleistungen für jeden einzelnen Raum eines Hauses, da diese je nach Lage im Gebäude und Funktion sehr unterschiedlich sein können. Sie sind Grundlage zur Auslegung oder Prüfung der Heizflächen (Heizkörper oder Fußbodenheizung) und für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs.

Eine raumweise Heizlastberechnung im Rahmen einer Heizungserneuerung wird meist in einem Paket mit gerade erwähnten Planungsleistungen benötigt: 

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

  • Prüfung der vorhandenen Heizkörper auf Wärmepumpentauglichkeit

  • Optimierung der Vorlauftemperatur und ggf. Austauschempfehlung für einzelne Heizkörper

  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B (Förderbedingung)

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Diese Leistungen gelten als Planungsleistungen, die im Rahmen eines geförderten Heizungstausches (KfW-Heizungsförderung) mitgefördert werden und können schon vor Antragstellung beauftragt werden.

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Dazu mehr im folgenden Abschnitt: Wärmepumpen im Bestand

Wärmepumpen im Bestand

Zunächst einmal: Wärmepumpen funktionieren in der Regel auch im Altbau. Allerdings erfordert ein effizienter Betrieb eine detaillierte Analyse des Gebäudes und eine gute Planung der Anlage. Eine wichtige Größe ist dabei die Vorlauftemperatur (oder auch Systemtemperatur) des Heizkreises. Diese sollte an den kältesten Tagen 55 °C nicht überschreiten, damit eine Wärmepumpe energieeffizient arbeitet. Heizkörper und Rohrnetz in Bestandsgebäuden sind jedoch in der Regel für den Betrieb mit Öl- und Gas-Heizungen ausgelegt worden, die problemlos höhere Vorlauftemperaturen erzeugen konnten. Beim Wechsel zu einer Wärmepumpe ist nun genau zu prüfen, ob die bestehenden Heizkörper ausreichen, um alle Räume auch mit den niedrigen Vorlauftemperaturen warm zu bekommen – oder ob einzelne Heizkörper durch leistungsstärkere Modelle ausgetauscht werden müssen. 

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Für die Effizienz von Wärmepumpen gilt die Daumenregel: Jedes Grad mehr bei der Vorlauftemperatur kostet 2,5% mehr Strom, der für eine bestimmte Wärmemenge benötigt wird. Schafft man es also, die Bestandshydraulik so zu optimieren, dass man z.B. mit 45 °C statt 55 °C im Vorlauf auskommt, spart man ca. 25% der Heizkosten. Die einmaligen Kosten für die Optimierung des Heizkreises sind so meist schnell wieder eingespielt. Die Berechnung dieser Optimierung ist Ergebnis des Planungspakets in Verbindung mit der Heizlastberechnung (s.o.).

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Darüber hinaus ist die hydraulische Anbindung einer Wärmepumpe an den Heizkreis (oder die Heizkreise) – mit oder ohne Pufferspeicher, parallel oder in Reihe – sowie die Trinkwarmwasser-Versorgung gut zu planen. Auch hier sind bei Wärmepumpen einige Dinge zu beachten. 

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Im Rahmen einer energetischen Baubegleitung der Heizungserneuerung (förderfähig) begleite ich Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme, bewerte die Angebote von Heizungsbaufirmen, prüfe die Auslegung, beantrage die KfW-Förderung und überprüfe die planungsgemäße Einstellung der Anlage.

Energieausweise

Ein Energieausweis für Wohngebäude muss bei einem Verkauf oder einer Neu-Vermietung eines  Hauses oder einer Wohnung von Gesetzes wegen vorgelegt werden. Dabei ist zwischen zwei Arten von Energieausweisen zu unterscheiden: 

 

Beim Energiebedarfsausweis wird die Bausubstanz und die Anlagentechnik – insbesondere für Heizung und Warmwasser – des Gebäudes zugrundegelegt. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

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Der Energieverbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand der Heizkostenabrechnungen, und legt den Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren zugrunde. Die Bewertung eines Gebäudes im Energieverbrauchsausweis ist somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

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Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist deutlich aufwändiger und damit teurer, da hierfür eine vollständige Bilanzierung des Gebäudes nach DIN 19599 erfolgt. Ein Energieverbrauchsausweis ist nur zulässig für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten, wenn entweder der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde (also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste) oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen).

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindiches Erstgespräch:

Kontakt
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Ihre Nachricht:

Ingenieurbüro Dirk Hoppe
Dipl.-Ing. Dirk Hoppe

Fritz-Reuter-Straße 37

22926 Ahrensburg

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Telefon: 04102 - 7782 004

Email: info(at)energieberatung-hoppe(punkt)com

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